Das Verkehrsaufkommen hat sich in den letzten Jahren vervielfacht. Damit gestiegen sind auch die Anzahl der Unfälle und der Verkehrsdelikte. Zudem ergibt sich durch ständige Änderung der verkehrsrechtlichen Regelungen immer häufiger die Notwendigkeit einer kompetenten rechtlichen Beratung.

Im Bereich des Verkehrsrecht beraten und vertreten wir Sie bei der Regulierung Ihres Verkehrsunfalls gegenüber Unfallgegnern und deren Versicherung. Bei Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstößen etc. sind wir in Bußgeldsachen für Sie da und prüfen jeden Bußgeldbescheid gewissenhaft, um eine Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg oder ein Fahrverbot zu vermeiden.

In Verkehrsstrafsachen wie z.B. Fahren unter Alkohol und  Betäubungsmitteln, Unfallflucht, Nötigung, vertreten wir Sie im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.

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