Keinen Lohn bekommen, aber eine Abmahnung und die Kündigung erhalten?
Das Arbeitsrecht ist heute so vielfältig wie das Leben selbst. Im Wandel der Zeit hat in der modernen Arbeitswelt nichts mehr dauerhaft Bestand. Das aktuelle Schlagwort heißt: Arbeitswelt 4.0. Veränderungen im Arbeitsleben sind fast an der Tagesordnung.
Das langjährige, sichere Beschäftigungsverhältnis bei einem großen Arbeitgeber ist mittlerweile die Ausnahme. Teilzeit und befristete Arbeitsverhältnisse die Regel. Vor einer Kündigung ist heute niemand mehr sicher. Vom einfachen Arbeiter bis zum Management. Selbst wenn das Arbeitsverhältnis schon seit Jahrzehnten, vielfach seit Beginn der Ausbildung, besteht.
Hier heißt es, einen kühlen Kopf bewahren, schnell und überlegt handeln und Rat vom Fachanwalt einholen. Denn im Arbeitsrecht gelten häufig kurze Fristen. Insbesondere bei einer Kündigung muss man binnen drei Wochen ab Zugang die Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben haben, sonst wird die Kündigung bestandskräftig – so fehlerhaft und unberechtigt sie auch gewesen sein mag.
Seit 2006 ist Rechtsanwalt Jürgen Jakubaschk zugleich als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und verfügt somit über langjährige praktische Erfahrung und besondere Kenntnisse auf dem gesamten Gebiet des Arbeitsrechts.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Jakubaschk berät und vertritt Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sie erhalten kurzfristig einen Besprechungstermin.
Unser Schwerpunkte im Arbeitsrecht:
- Kündigung des Arbeitsverhältnisses
- Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht
- Verhandeln von Abfindungen und Aufhebungsverträgen
- Gestaltung und Prüfung des Arbeitsvertrages
- Befristung des Arbeitsverhältnisses
- Klärung von Entgeltansprüchen und Lohnfortzahlung
- Abmahnung bei Pflichtverletzungen
- Urlaub, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung
- Klagen bei rückständigem Arbeitsentgelt und fehlenden Arbeitspapieren
- Kurzarbeit und Mobbing
- Erstellung und Prüfung des Arbeitszeugnisses
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